Batteriegesetz
			Unsere Hinweispflicht nach dem Batteriegesetz
			Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der 
Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, ist der Verkäufer 
verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:
			Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer 
gesetzlich verpflichtet. Sie können Batterien nach Gebrauch an den 
Verkäufer oder in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in 
Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Sie
 können die Batterien auch per Post an den Verkäufer zurücksenden. Der 
Verkäufer erstattet Ihnen auf jeden Fall das Briefporto für den 
Rückversand Ihrer Altbatterie.
			Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:
			
			= Batterie darf nicht in den Hausmüll gegeben werden
			- Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
- Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
- Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber