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Altölentsorgung


Gesetzliche Grundlage

Wer gewerbsmäßig Verbrennungsmotoren- und/oder Getriebeöle über das Internet an Endverbraucher verkauft, muss insbesondere die Vorgaben der §§ 7–9 Altölverordnung (AltölV) beachten.

§ 7 Altölverordnung

Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöle dürfen nur dann in den Verkehr gebracht werden, wenn sie durch einen Aufdruck oder Aufkleber auf der Verpackung mit folgendem Text gekennzeichnet sind (Kennzeichnungspflicht):

Dieses Öl gehört nach Gebrauch in eine Altölsammelstelle! Unsachgemäße Beseitigung von Altöl gefährdet die Umwelt! Jede Beimischung von Fremdstoffen wie Lösemitteln, Brems- und Kühlflüssigkeiten ist verboten.

§ 8 Altölverordnung

Pflichten des Händlers (Einrichtungspflicht- und Hinweispflicht):

  • Der Händler hat ferner vor dem Verkauf des Öls eine Annahmestelle für gebrauchte Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöle einzurichten oder eine solche durch entsprechende vertragliche Vereinbarung nachzuweisen. Die Annahmestelle muss hierbei die gebrauchten Öle bis zur Menge der im Einzelfall abgegebenen Öle kostenlos annehmen. Die Annahmestelle muss zudem über eine Einrichtung verfügen, welche es ihr ermöglicht, den Ölwechsel fachgerecht durchzuführen.

  • Sofern sich die Annahmestelle nicht am Verkaufsort befindet, muss sie in einem solchen räumlichen Zusammenhang zum Verkaufsort stehen, so dass ihre Inanspruchnahme für den Käufer zumutbar ist.

Bei einem Verkauf des Öls an gewerbliche oder sonstige wirtschaftliche Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen (also an andere Personen als den Endverbraucher) muss die Annahmestelle nicht am Verkaufsort oder in dessen Nähe eingerichtet oder nachgewiesen werden.

Die vorgenannten Pflichten gelten auch für Ölfilter und beim Ölwechsel regelmäßig anfallende ölhaltige Abfälle.

Eine Verpflichtung des Händlers zur Übernahme der Versandkosten für den Versand des Altöls zur Annahmestelle besteht nicht. Eine solche Pflicht ergibt sich auch nicht aus dem Gesetz.

Hinweise zur Umsetzung in unserem Shop

Nach der Altölverordnung sind wir verpflichtet, Verbrennungsmotorenöle, Getriebeöle sowie Ölfilter und beim Ölwechsel regelmäßig anfallende ölhaltige Abfälle (nachfolgend zusammen „Altöl“ genannt) kostenlos zurückzunehmen.

Sie können das Altöl in der Menge bei unserer Annahmestelle zurückgeben, welche der bei uns gekauften Menge entspricht. Unsere Annahmestelle verfügt über eine Einrichtung, die es ermöglicht, einen Ölwechsel fachgerecht durchzuführen. Um eine reibungslose Zuordnung zu erleichtern, bitten wir Sie, der Rückgabe eine Kopie der ursprünglichen Kaufrechnung beizufügen.

Unsere Annahmestelle ist:

QME Racing

Inhaber: Matthias Sauer

Valentin Thau Str.  17

99955 Herbsleben

Öffnungszeiten / Annahmezeiten:

Montag bis Freitag: 08:00 – 13:00 Uhr (oder nach Absprache)

Sie können das Altöl dort während der Öffnungszeiten persönlich abgeben. Alternativ können Sie das Altöl an unsere Annahmestelle senden, wobei die Versandkosten hierfür von Ihnen zu tragen sind.

Bitte beachten Sie beim Postversand:

Da es sich bei Altöl um Gefahrgut handelt, müssen Sie für den Versand die entsprechenden Transportvorschriften des jeweiligen Paketdienstes zwingend beachten.

Falls Sie ein gewerblicher Endverbraucher sind, weisen wir darauf hin, dass wir uns Ihnen gegenüber zur Erfüllung unserer Annahmepflichten Dritter bedienen können.

Widerrufsrecht & Gewährleistung


  Widerrufsrecht