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Hinweise zur Elektrogeräteentsorgung

1. Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten

Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht über den normalen Hausmüll entsorgt werden. Das durchgestrichene Mülltonnensymbol bedeutet, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.

Altgeräte enthalten häufig wertvolle Ressourcen, aber auch Schadstoffe, die der Umwelt und der menschlichen Gesundheit schaden können, wenn sie nicht ordnungsgemäß entsorgt werden.

2. Rückgabemöglichkeiten für Altgeräte

Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese kostenfrei bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (z. B. kommunale Wertstoffhöfe) oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben.

Ein Online-Verzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen findest du hier:

https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen

3. Datenschutz-Hinweis

Bitte beachten Sie, dass Sie als Endnutzer selbst dafür verantwortlich sind, personenbezogene Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten (sofern vorhanden) vor der Abgabe zu löschen.

4. Bedeutung des Symbols „Durchgestrichene Mülltonne“

Das auf Elektro- und Elektronikgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.


Widerrufsrecht & Gewährleistung


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